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LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regressansprüche einer Versicherung gegen eine Kraftfahrzeugführerin wegen Verurteilung zu Leistungen aus einem Kaskoversicherungsvertrag gegenüber dem Lebensgefährten der KfZ-Führerin als Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall; Anforderungen an eine objektiv ...
Verfahrensgang
- LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
- OLG Naumburg, 15.05.2007 - 9 U 17/07
- BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
- BGH, 20.05.2009 - IV ZR 160/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87
Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen …
Auszug aus LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
Das Gericht folgt zudem der vom Bundesgerichtshof zu § 116 Absatz 6 SGB X vertretenen Rechtsauffassung, dass die Ausdehnung von Familienangehörige privilegierender Vorschriften auf eheähnliche Lebengemeinschaften in der praktischen Rechtsanwendung darüber hinaus auch zu Unsicherheiten führen würde, vgl. hierzu BGHZ 102, 257 ff. - OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 104/01
Begriff des Familienangehörigen im Sinne des 67 Abs. 2 VVG - nichteheliche …
Auszug aus LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
Das Landgericht verkennt nicht, dass insbesondere in jüngster Zeit anderslautende Gerichtsentscheidungen für eine Ausdehnung des Familienprivilegs auf die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft plädieren, vgl. z.B. OLG Brandenburg, VersR 2002, 839 [OLG Brandenburg 06.03.2002 - 14 U 104/01] . - BGH, 30.06.1982 - IVa ZR 18/81
Grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalls - Berücksichtigung des …
Auszug aus LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
Mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa Urteil vom 30.06.1982, IV a ZR 18/91, MDR 1983, 37) ist davon auszugehen, dass sich der hieraus ergebende subjektive Schuldvorwurf auch auf die unmittelbare adäquate Folge dieses objektiv grob verkehrswidrigen Überholvorgangs bezieht.
- OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
Da insbesondere eine Entscheidung des für den hiesigen Landgerichtsbezirk zuständigen Oberlandesgerichts in Naumburg hier noch nicht bekannt geworden ist, wird hier mit der wohl noch herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. hierzu z.B. die von der Klägerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt - VersR 97, 561 - OLG München - NJW-RR 1988, 34 - OLG Hamm VersR 99, 1410 - OLG Köln VersR 1991, 1237 - OLG Schleswig VersR 79, 669) davon ausgegangen, dass die Bestimmung von Sachverhalte, welche die Erstreckung des Familienprivilegs über den heutigen Wortlaut des § 67 Absatz 2 VVG hinaus auf weitere Personengruppen rechtfertigt, allein dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, so die Formulierung des OLG Frankfurt im Urteil vom 03.04.1998, MDR 1998, 1163 ff. - OLG Frankfurt, 22.09.1995 - 2 U 210/94
Regreßschutz; Familienprivileg; Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auszug aus LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
Da insbesondere eine Entscheidung des für den hiesigen Landgerichtsbezirk zuständigen Oberlandesgerichts in Naumburg hier noch nicht bekannt geworden ist, wird hier mit der wohl noch herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. hierzu z.B. die von der Klägerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt - VersR 97, 561 - OLG München - NJW-RR 1988, 34 - OLG Hamm VersR 99, 1410 - OLG Köln VersR 1991, 1237 - OLG Schleswig VersR 79, 669) davon ausgegangen, dass die Bestimmung von Sachverhalte, welche die Erstreckung des Familienprivilegs über den heutigen Wortlaut des § 67 Absatz 2 VVG hinaus auf weitere Personengruppen rechtfertigt, allein dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, so die Formulierung des OLG Frankfurt im Urteil vom 03.04.1998, MDR 1998, 1163 ff. - OLG Köln, 17.10.1990 - 24 U 43/90
Eheschließung; Schädiger; Versicherungsnehmer; Familienprivileg
Auszug aus LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
Da insbesondere eine Entscheidung des für den hiesigen Landgerichtsbezirk zuständigen Oberlandesgerichts in Naumburg hier noch nicht bekannt geworden ist, wird hier mit der wohl noch herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. hierzu z.B. die von der Klägerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt - VersR 97, 561 - OLG München - NJW-RR 1988, 34 - OLG Hamm VersR 99, 1410 - OLG Köln VersR 1991, 1237 - OLG Schleswig VersR 79, 669) davon ausgegangen, dass die Bestimmung von Sachverhalte, welche die Erstreckung des Familienprivilegs über den heutigen Wortlaut des § 67 Absatz 2 VVG hinaus auf weitere Personengruppen rechtfertigt, allein dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, so die Formulierung des OLG Frankfurt im Urteil vom 03.04.1998, MDR 1998, 1163 ff. - OLG Hamm, 22.02.1999 - 6 U 180/98
Brand nach Ausleeren eines Aschenbechers durch Freund der Mieterin L
Auszug aus LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06
Da insbesondere eine Entscheidung des für den hiesigen Landgerichtsbezirk zuständigen Oberlandesgerichts in Naumburg hier noch nicht bekannt geworden ist, wird hier mit der wohl noch herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. hierzu z.B. die von der Klägerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt - VersR 97, 561 - OLG München - NJW-RR 1988, 34 - OLG Hamm VersR 99, 1410 - OLG Köln VersR 1991, 1237 - OLG Schleswig VersR 79, 669) davon ausgegangen, dass die Bestimmung von Sachverhalte, welche die Erstreckung des Familienprivilegs über den heutigen Wortlaut des § 67 Absatz 2 VVG hinaus auf weitere Personengruppen rechtfertigt, allein dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, so die Formulierung des OLG Frankfurt im Urteil vom 03.04.1998, MDR 1998, 1163 ff.
- OLG Naumburg, 15.05.2007 - 9 U 17/07
Zur Anwendbarkeit des sog. Familienprivilegs aus § 67 Abs. 2 VVG (Ausschluss des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.12.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Halle (3 O 137/06) abgeändert.